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POSLAB · VERTRAGSGRUNDLAGE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Lieferung, Einrichtung und Nutzung von POSLAB Kassensystemen durch gewerbliche Partnerbetriebe. Ein individuelles Angebot hat bei Abweichungen Vorrang.

Stand: 16. August 2026
01

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen MindMeshLab, Inhaber Moussa Mashlab, Seiler Strasse 4a, 48607 Ochtrup („MindMeshLab“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MindMeshLab ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

02

Vertragsschluss und Leistungsumfang

Darstellungen auf der Webseite sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, Auftragsbestätigung oder Ausführung der vereinbarten Leistung zustande. Maßgeblich sind das Angebot und die dort aufgeführten Geräte, Softwaremodule, Laufzeiten, Zahlungsleistungen, Einrichtungs- und Supportleistungen.

Zusätzliche Tablets, Drucker, Schnittstellen, Datenübernahmen oder Sonderanpassungen sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.

03

Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind zu dem im Angebot oder in der Rechnung genannten Termin ohne Abzug fällig. MindMeshLab darf mit der Beschaffung und Einrichtung nach Eingang vereinbarter Vorauszahlungen beginnen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Hardware Eigentum von MindMeshLab.

04

Software, TSE und Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an POSLAB für den im Angebot bezeichneten Betrieb. Die POSLAB-Lizenz wird monatlich je Kasse abgerechnet; der Hardware-Festpreis ist kein Kaufpreis für die Software. Beginn, Höhe und Laufzeit der Lizenz richten sich nach Angebot und Inbetriebnahmeprotokoll. Der Preis für die enthaltene TSE-Laufzeit ist im Hardware-Festpreis abgegolten. Bereits geschlossene Verträge, die eine lizenzgebührenfreie Nutzung für 60 Monate vorsehen, bleiben zu den dort vereinbarten Bedingungen bestehen.

Quellcode, technische Schutzmechanismen und Zugangskontrollen dürfen nicht umgangen, zurückentwickelt oder unbefugt weitergegeben werden, soweit zwingendes Recht dies nicht ausdrücklich erlaubt.

05

Einrichtung, Lieferung und Mitwirkung

Eine genannte Zehn-Tage-Frist beginnt erst, wenn Vertrag, vereinbarte Zahlung beziehungsweise verbindliche Gerätebestellung, vollständige Speisekarten- und Steuerdaten sowie der Vor-Ort-Termin abgestimmt sind. Sie ist nur dann verbindlich, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich zugesagt ist.

Der Kunde stellt rechtzeitig korrekte Artikel-, Preis-, Steuer- und Betriebsdaten, geeignete Strom- und Netzwerkanschlüsse sowie Zugang zu den Installationsorten bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen.

06

Kartenzahlungen und Drittanbieter

Kartenzahlungen und Online-Zahlungen können über gesonderte Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, abgewickelt werden. Es gelten ergänzend deren Vertrags-, Prüf- und Auszahlungsbedingungen. Transaktionsentgelte richten sich nach dem individuellen Angebot; der auf der Webseite genannte Satz gilt nur, soweit er ausdrücklich vereinbart wurde. MindMeshLab schuldet nicht die Zulassung eines Kunden durch den Zahlungsdienstleister oder dessen ununterbrochene Verfügbarkeit.

07

Online-Dienste und Offline-Betrieb

Lokale Kassenfunktionen können nach Systemkonfiguration auch bei einer unterbrochenen Internetverbindung weiterarbeiten. Funktionen wie Online-Bestellungen, Cloud-Synchronisierung, Kartenzahlungen oder externe Schnittstellen benötigen jedoch funktionierende Netze und Drittdienste. Wartungen, Sicherheitsupdates und technisch notwendige Unterbrechungen bleiben vorbehalten.

08

Fiskalische Pflichten

POSLAB stellt technische Funktionen für TSE-Anbindung, DSFinV-K-Export, Belege und Kassenabschlüsse bereit. Der Kunde bleibt für die richtige steuerliche Konfiguration, gesetzliche Meldungen, ordnungsgemäße Nutzung, Aufbewahrung und eine betriebsbezogene Verfahrensdokumentation verantwortlich. Steuerliche Beratung ist nicht geschuldet.

09

Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Verträge zwischen Unternehmern. Kaufleute haben Lieferungen nach § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel anzuzeigen. MindMeshLab darf zunächst nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Übliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, nicht freigegebene Änderungen und Störungen fremder Systeme sind keine Mängel.

10

Haftung

MindMeshLab haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Kunde sorgt für angemessene Datensicherungen und betriebliche Notfallabläufe. Für Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

11

Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit MindMeshLab personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Zugänge sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden.

12

Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform. Bereits erbrachte Leistungen und beschaffte, kundenspezifisch konfigurierte Hardware bleiben nach Maßgabe des Vertrags zu vergüten.

13

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von MindMeshLab Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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